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Dr.
med. Hans-Eberhard Mellin 40211
Düsseldorf Oststr. 36 0211-35
69 63 |
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Krebsvorsorge und Wechseljahre des Mannes Zu
den Organen, die im urologischen Bereich von Krebs befallen sein können,
gehören vor allem die Blase (bei Rauchern erhöhtes Risiko),
die Prostata und die Nieren. Wenn der rektale Tastbefund normal ist, kann die Bestimmung der PSA Aufschluß geben über ein nicht zu tastendes Prostatakarzinom im Frühstadium. Wichtig sind daher nach neuem medizinischen Standard vor allem die Bestimmung des prostata-spezifischen Antigens (PSA) und eine einfache Urinuntersuchung auf rote Blutkörperchen. Rote Blutkörperchen im Urin müssen nicht, können aber ein Hinweis auf Blasen- oder Nierenkrebs sein. Werden athologische Werte festgestellt, wird aus der Vorsorge die Behandlung einer Krankheit. Selbstverständlich wird diese Behandlung von der Krankenkasse getragen. Der Arzt kann raten, den Umfang der Vorsorgeuntersuchung muß aber der Patient bestimmen. Wechseljahre des Mannes
Daher können spezielle Behandlungsmöglichkeiten und Untersuchungsmethoden auch nicht als Kassenleistung in Anspruch genommen werden, sondern sind als Wunschleistungen zu bewerten, da nur das medizinisch Notwendige gemacht werden darf. Eine Behandlung mit Testosteron sorgt nicht nur für gesteigertes Wohlbefinden, sondern ist auch mit Risiken verbunden. Daher sind Kontrolluntersuchungen des prostataspezifischen Antigens und der Leberwerte auch während des Behandlungszeitraumes wichtig. Außerdem ist eine Krebsvorsorge vor einer Behandlung mit Testosteron dringend zu empfehlen. Große Krebsvorsorge für Männer und Basisuntersuchungen für den alternden Mann vor Testosteronbehandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte in Euro:
Die
private Inanspruchnahme IGE-Leistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder auf Grund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind. Wünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierende Leistungen, so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in Rechnung stellen. Sie schließen mit dem Arzt einen Vertrag über diese ergänzenden Leistungen. Nur wenn Sie Ihre schriftliche Zustimmung geben und auf die Pflicht der Übernahme dieser Kosten hingewiesen wurden, darf der Arzt eine Vergütung fordern. Aufklärung über Nutzen und Kosten Der Arzt muß Sie aufklären, warum diese Leistung keine vertragsärztliche Leistung ist, der Kostenrahmen muß klar sein, die Krankenkasse darf diese Leistung nicht erstatten. Freie
Entscheidung Ordnungsgemäße
Rechnungsstellung Auskünfte über das Angebot einer Zusatzversicherung erhalten Sie unter www.medwell.de
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