Krebsvorsorge und Wechseljahre des Mannes

 

Zu den Organen, die im urologischen Bereich von Krebs befallen sein können, gehören vor allem die Blase (bei Rauchern erhöhtes Risiko), die Prostata und die Nieren.
Von der Kasse übernommen werden lediglich die rektale Untersuchung und die 3-malige Blutuntersuchung im Stuhl. Diese Untersuchungen helfen, Darmkrebs oder Prostatakrebs zu diagnostizieren, sofern bereits ein pathologischer Tastbefund vorliegt.

Wenn der rektale Tastbefund normal ist, kann die Bestimmung der PSA Aufschluß geben über ein nicht zu tastendes Prostatakarzinom im Frühstadium. Wichtig sind daher nach neuem medizinischen Standard vor allem die Bestimmung des prostata-spezifischen Antigens (PSA) und eine einfache Urinuntersuchung auf rote Blutkörperchen. Rote Blutkörperchen im Urin müssen nicht, können aber ein Hinweis auf Blasen- oder Nierenkrebs sein. Werden athologische Werte festgestellt, wird aus der Vorsorge die Behandlung einer Krankheit. Selbstverständlich wird diese Behandlung von der Krankenkasse getragen. Der Arzt kann raten, den Umfang der Vorsorgeuntersuchung muß aber der Patient bestimmen.

 

Wechseljahre des Mannes


das Älterwerden des Mannes ist durch das Absinken des Testosterons mit oft unangenehmen Begleiterscheinungen wie Leistungsabfall, Potenzschwäche, Antriebsschwäche usw. verbunden. Dies ist aber ein natürlicher Vorgang und keine Krankheit.

Daher können spezielle Behandlungsmöglichkeiten und Untersuchungsmethoden auch nicht als Kassenleistung in Anspruch genommen werden, sondern sind als Wunschleistungen zu bewerten, da nur das medizinisch Notwendige gemacht werden darf.

Eine Behandlung mit Testosteron sorgt nicht nur für gesteigertes Wohlbefinden, sondern ist auch mit Risiken verbunden. Daher sind Kontrolluntersuchungen des prostataspezifischen Antigens und der Leberwerte auch während des Behandlungszeitraumes wichtig. Außerdem ist eine Krebsvorsorge vor einer Behandlung mit Testosteron dringend zu empfehlen.


Wegweiser für gesetzlich krankenversicherte Patienten:

Die private Inanspruchnahme
Individueller GesundheitsLeistungen (IGEL)

IGE-Leistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder auf Grund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind.

Wünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierende Leistungen, so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in Rechnung stellen. Sie schließen mit dem Arzt einen Vertrag über diese ergänzenden Leistungen. Nur wenn Sie Ihre schriftliche Zustimmung geben und auf die Pflicht der Übernahme dieser Kosten hingewiesen wurden, darf der Arzt eine Vergütung fordern.

Aufklärung über Nutzen und Kosten

Der Arzt muß Sie aufklären, warum diese Leistung keine vertragsärztliche Leistung ist, der Kostenrahmen muß klar sein, die Krankenkasse darf diese Leistung nicht erstatten.

Freie Entscheidung

Der Arzt muß Sie über das medizinische Angebot informieren, darf Ihnen die Leistung aber nicht aufdrängen.

Ordnungsgemäße Rechnungsstellung

Der Arzt muß eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erstellen, d.h. der einfache Gebührensatz darf nicht unterschritten werden. Es liegt im Ermessen des Arztes, den Steigerungssatz bis zum 3,5 fachen Höchsatz zu variieren, allerdings dann mit einer Begründung.

 

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